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Sturmschaden am Dach oder Haus – Was tun?

Wetterexperten zufolge werden starke Unwetter auch in Europa immer häufiger und Sturmschäden könnten bis zum Jahr 2100 mehr als 50% zunehmen.

Die Folgen solcher Unwetter führen immer wieder zu hohen Schäden an Gebäuden, Einrichtung, Autos und der Infrastruktur. Die Stürme sind nicht selten bis über 100 km/h stark und sorgen häufig für abgedeckte Dächer und umgeknickte Bäume. Die Einsatzkräfte stehen bei solchen Unwettern unter hohem Druck, denn schon bei Windgeschwindigkeiten ab 70 km/h reißen die Stürme Dachziegel mit und Äste brechen ab.

Liegt ein Sturmschaden am Dach oder Haus vor, dann sollten Sie auf jeden Fall schnell handeln. Denn nur mit den richtigen Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass die Versicherung den Schaden optimal reguliert und vor allem, dass das Dach wiederhergestellt wird. Klettern Sie jedoch keinesfalls selbst aufs Dach, auch nicht, um ein paar Fotos der Schäden zu machen. Überlassen Sie das auf jeden Fall den Profis wie Handwerker oder Gutachter.

So verhalten Sie sich richtig bei einem Sturmschaden am Dach:

Dokumentation des Schadens:

Dokumentieren Sie alle Schäden genau. Achtung: Begeben Sie sich nicht in Gefahr, um Fotos für die Versicherung anzufertigen. Was Sie aber tun können, ist, den Schaden am Dach von unten oder vom Nachbarhaus aus mit Fotos zu dokumentieren. Wenn Dritte den Schaden bezeugen können, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Auch Schäden durch eintretende Nässe an Möbeln oder Einrichtung werden am besten mit Fotos dokumentiert.

Extra-Tipp: Eine Drohne liefert fantastische Aufnahmen von Oben! Vielleicht hat ein Bekannter eine Drohne oder Sie selbst besitzen ein solches Fluggerät.

Folgeschäden verhindern:

Sorgen Sie dafür, dass der Schaden nicht größer wird, als er es bereits ist. Versuchen Sie Folgeschäden, soweit es geht, zu verhindern, indem Sie kleine, gut zugängliche, Schäden selbst behelfsmäßig absichern. Hierzu sind Sie gemäß Ihres Versicherungsvertrages sogar verpflichtet. Ist z.B. der Boden überflutet worden wischen Sie Diesen trocken. Ist ein Fenster im Erdgeschoss betroffen, können Sie sich mit einer robusten, wasserdichten und UV beständigen Plane und Isoliertape bis zur Reparatur selbst behelfen. Bei einem Sturmschaden am Hausdach, kann, sofern die Schadenstelle über den Dachboden gut zugänglich ist, mit einer Dachplane vor Wind und Regen, und somit vor einem noch größeren Schaden, geschützt werden. Sollte die Schadenstelle am Dach nur über das Dach selbst zugänglich sein, kontaktieren Sie umgehend einen Dachdecker-Fachbetrieb. Die qualifizierten Handwerker bringen bei Bedarf auch Behelfsabdeckungen mit und können die auf der Lattung liegenden Dachpfannen absichern.

Tipp: Als Eigenheimbesitzer ist es gut, immer ein paar Abdeckplanen und Isolierband im Haus zu haben. So können Sie sich im Notfall schnell selbst helfen und Ihre Einrichtung schützen.

Gefahrenstellen beseitigen:

Kümmern Sie sich auch um die Beseitigung von heruntergefallenen Ziegeln, Scherben, losen Ästen. So verhindern Sie Unfälle oder Gefahren für Dritte.

Versicherung kontaktieren:

Jetzt ist es an der Zeit, die Versicherung zu kontaktieren und den Schaden zu melden. Für Sturmschäden ab Windstärke 8 haftet z.B. die Gebäude- oder Hausratversicherung. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, Fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Notieren Sie sich bei Zusagen am Telefon unbedingt Namen der Kontaktperson, die Durchwahl sowie Tag und Uhrzeit des Anrufes notieren.

Tipp: Kopieren Sie alle Unterlagen, welche Sie aus der Hand geben. Auch die E-Mail-Korrespondenz sollten Sie bis zur Regulierung des Schadens aufbewahren.

Notdürftige Reparaturen:

Sollte zum Schutz vor weiteren Schäden eine notdürftige Reparatur notwendig ist, sind solche Reparaturmaßnahmen sofort vorzunehmen. Bei einem abgedeckten Dach wird hier der Dachdecker z.B. das Dach behelfsmäßig abdichten. Es kann sein, dass für die Übergangszeit, bis zur eigentlichen Reparatur, die Anfertigung einer Notdachplane notwendig ist. Sollten Sie die Plane selbst besorgen, Achten Sie drauf, dass die Abdeckung 100% wasserdicht, UV-resistent und reißfest ist. Wir beraten Sie hierzu gerne ausführlich und Ihr Dachdecker wird Sie bei der Anbringung unterstützen.

Beschädigte Gegenstände nicht voreilig entsorgen:

Sind Einrichtungsgegenstände oder Möbel beschädigt, dann warten Sie mit der Entsorgung, bis der Versicherer dieser zustimmt. Es ist möglich, dass Ihre Versicherung einen Gutachter vorbeischickt, welcher hierbei auch den entstandenen Schaden an Möbeln und Einrichtung begutachten wird. Er fertigt auf Basis Ihrer und seiner gemachten Dokumentation eine lückenlose Beschreibung des Schadens an und übergibt diese an die Versicherung.

Ablauf und Zahlung der Versicherung bei einem Sturmschaden:

Ihre Versicherung regelt den weiteren Ablauf und teilt Ihnen mit, ob Sie eine Abschlagszahlung erhalten oder Kostenvoranschläge einholen sollen. Die Versicherung zahlt in der Regel nicht sofort, sondern prüft zunächst ihre Leistungspflicht eingehend. Ist inzwischen 1 Monat seit des Schadensereignisses vergangen, dann steht Ihnen eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrages zu, der zu diesem Zeitpunkt unstrittig feststeht.

Tipp: Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit gleich den bestehenden Versicherungsschutz und erweitern Sie ihn gegebenenfalls. Starkregen und Überschwemmungen sowie Sturm und Hagel nehmen kontinuierlich zu.

Laut einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten Sturmschäden bis zum Jahr 2100 mehr als 50% zunehmen. Aber nur 46 Prozent der Deutschen sind gegen Starkregen und Hochwasser versichert.

Auf dem Verbraucherportal des GDV können Sie im Naturgefahren-Check hausnummerngenau und kostenlos herausfinden, wie stark Ihr Gebäude durch Hochwasser oder andere Naturgefahren gefährdet ist. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.